Kanzlei SEWOMA® Urheberrecht

SEWOMA® | Wir helfen Ihrem Recht auf die Sprünge.

Das Urhebergesetz (UrhG) schützt die Leistung unserer kreativen Mandanten. Anders als eine Marke oder ein Patent wird das Urheberrecht nicht bei einem Amt registriert. Ein Urheberrecht entsteht automatisch immer dann, wenn ein Werk erschaffen wird.

Das kann ein Text, ein Foto, ein Bild, eine Skulptur, eine Komposition, ein Computerprogramm (Software) oder jede andere intellektuelle Leistung sein. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Mindestmaß an Qualität, die sog. „Schöpfungshöhe“ erreicht ist.

Das Urhebergesetz steht in den letzten Jahren zunehmend im Fokus der Öffentlichkeit. Privatpersonen fürchten, wegen ihrer Online-Aktivitäten, z.B. der Teilnahme an Tauschbörsen, abgemahnt zu werden. Kreative wollen ihre Leistungen auch im Zeitalter des Internet geschützt und verteidigt wissen.

Wir beraten Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir entwerfen Verträge für Kreative und ihre Kunden. Einen solchen Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechtes nennt man auch Lizenz. Wir beraten Werkschaffende und ihre Agenturen bei der Erstellung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

Wir kennen uns auch mit mit modernen Lizenzmodellen wie z.B. open source software (OSS) oder open content aus. Die inzwischen mehr als 60 verschiedenen „offenen“ Lizenzen, darunter bekannte, wie die GPL (Gnu Public License) oder die Creative Common Modelle, aber auch die unbekannteren sind uns vertraut.

Wir beraten Programmierer bei der Auswahl geeigneter Lizenzen und Unternehmen, die OSS einsetzen wollen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.