SEWOMA® | IT-Recht Kanzlei.
Uns können Sie in IT-Fragen nicht nur rechtlich vertrauen. Wir beide sind mit Computern aufgewachsen und auf IT-Recht spezialisiert.
Das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht) umfasst Rechtsgebiete mit Bezug zur Informationstechnik (Internet, Computer, Telekommunikation etc.).
Betroffen davon sind nicht nur Anbieter aus dem Technologiebereich, wie Software-Entwickler oder die Anbieter von Hardware, sondern auch Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen online anbieten. Obwohl als Rechtsgebiet noch jung ist, ist das IT- und Internetrecht durch eine hohe Regelungdichte bestimmt.
Das IT-Rechts wird auch als EDV-Recht, Internetrecht, Onlinerecht oder als das Recht der neuen Medien bezeichnet.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Unternehmen aus der IT-Branche umfassend. Wir erstellen und gestalten Softwareverträge, z.B. Kaufverträge über Hardware oder Werkverträge über die Erstellung von Software. In Fragen des Domainrechts sind wir ebenso bewandert wie auf dem Telekommunikationsrecht. Wir erstellen Ihnen auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), beraten Sie, wenn Sie abgemahnt wurden oder verhindern dies durch die gezielte Überprüfung Ihres Online-Shops im Vorfeld.
Planen Sie ein umfangreiches Projekt?
Wir können Ihnen helfen, Ihr Vorhaben vertraglich abzusichern. Reden Sie frühzeitig mit uns, um nicht am Ende teuer für Fehler zu bezahlen.
"Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande." Johann Wolfgang von Goethe