Kanzlei SEWOMA® Vollmachten & Formulare

SEWOMA® | Die Vollmachten.

Alle Formulare liegen als PDF-Dokumente vor. Zum Lesen und Ausrucken benötigen sie den Acrobat Reader oder ein anderes Programm, das dieses Format versteht. Sollte auf ihrem PC der Acrobat Reader nicht bereits vorinstalliert sein - was meistens der Fall ist - können Sie ihn gratis bei der Firma Adobe beziehen. Bitte beachten Sie, daß die Kanzlei SEWOMA in keinerlei Beziehung zur Firma Adobe steht.

Vollmacht in Zivilsachen

Warum brauchen wir eine Vollmacht von Ihnen?
Damit wir für Sie tätig werden können, müssen wir von Ihnen die Vollmacht haben, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Diese benötigen wir in der Regel schriftlich, auch wenn Sie uns in dringenden Fällen nach Absprache vorab mündlich beauftragen können.

Wenn Sie einen Erstberatungstermin mit uns in unserer Kanzlei vereinbaren, können sie selbstverständlich die Vollmacht auch mit uns zusammen ausfüllen. Aber auch wenn wir Sie ausschließlich online oder telefonisch beraten, ist es besser, wenn Sie uns die Vollmacht im Original zusenden, da wir sie in vielen Fällen gegenüber anderen, wie z.B. dem Gegner oder dem Gericht, vorweisen müssen.

Vollmacht als aufgeklärter Vertreter nach § 141 Abs. 3 ZPO

Warum brauchen wir eine sog. § 141er-Vollmacht von Ihnen?
Manchmal meint das Gericht, dass Ihr persönliches Erscheinen vor Gericht notwendig sei, um den Rechtsstreit zu aufzuklären. Meist können wir auch diese Ladungen für Sie übernehmen, wenn Sie uns zuvor umfassend und vollständig über den Sachverhalt aufgeklärt haben. Füllen Sie bitte die Vollmacht entsprechend unseren Anweisungen aus.

Strafprozeßvollmachten: Sevriens & Wolff-Marting

Warum zwei Vollmachten in Strafsachen?
Im Unterschied zu Zivilsachen müssen Sie in Bußgeld- oder Strafverfahren aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen einen unserer Anwälte persönlich als Strafverteidiger mandatieren. Für diese Fälle verwenden Sie ggf. nach vorheriger Rücksprache entweder die Strafprozeßvollmacht Dennis Sevriens oder die Strafprozeßvollmacht Sebastian Wolff-Marting.

Unsere Vergütungsvereinbarungen für die außergerichtliche Beratung senden wir Ihnen gern abgestimmt auf den Einzelfall auf Anfrage zu. Sie erreichen uns schnell und komfortabel über unser Kontaktformular.