Auch wenn Nichtstun im Ergebnis oft teurer kommt, kostet Rechtsberatung zunächst Geld. Wir sagen Ihnen, soweit möglich, vorher, wie viel Geld unsere Beratung kostet.
In den Fällen, in denen wir gerichtlich für unsere Mandanten tätig werden, ist die Rechtsanwaltsvergütung gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) exakt geregelt. Selbstverständlich erteilen wir Ihnen gerne Auskunft, mit welchen Gebühren Sie im Einzelfall rechnen müssen. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen wir außergerichtlich für Sie auftreten.
Nicht mehr vom Gesetz erfaßt sind dagegen die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Beratung und die Erstellung von anwaltlichen Gutachten. Für diese Fälle soll gem.
§ 34 RVG eine Gebührenvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffen werden.
Betroffen sind davon vor allem Dienstleistungen, die nicht anläßlich eines konkreten Rechtsstreites notwendig werden, wie etwa bei der Prüfung von Internetseiten (Website Audit) oder der Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
In diesen Fällen vereinbaren wir, dem mehrheitlichen Wunsch unserer Mandanten folgend, in der Regel ein pauschales Honorar, das die gesamte Tätigkeit einschließlich Beratung umfaßt.
Sofern Sie lieber eine Abrechnung auf Zeitbasis wünschen, sind wir dazu aber selbstverständlich ebenfalls gerne bereit.
Preisbeispiele
Für die Erstellung von AGB für einen durchschnittlichen Webshop liegt unser Gebührenrahmen bei etwa € 450,- bis € 800,-.
Für ein Website-Audit (Prüfung einer Internetseite auf Wettbewerbsverstöße) für eine neue, durchschnittlich umfangreiche, gewerbliche Homepage veranschlagen wir etwa € 300,- bis € 800,-.
Für die Anmeldung einer deutschen Marke mit der notwendigen Beratung berechnen wir € 250,- bis € 500,-.
Wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Anliegen.
Alle Preisbeispiele betreffen Dienstleistungen für Selbständige und Unternehmen und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.