7. Januar 2006, 09:46:02 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |
Der Entwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der sog. 2. Korb, ist online als .pdf-file abrufbar.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
Ein einfaches Nutzungsrecht kann für jedermann unentgeltlich eingeräumt werden
Regelung über Verträge mit unbekannten Nutzungsarten
Kopienversand durch Bibliotheken und entsprechende Vergütung der Urheber einzelner Beiträge
Geräteabgaben werden gesamtschuldnerisch von Hersteller und Importeur geschuldet
In § 106 UrhG wird Absatz 3 eingefügt, wonach Vervielfältigungen nicht bestraft werden, wenn der Täter nur eine geringe Anzahl ausschließlich zum privaten Gebrauch kopiert hat
Schlagworte: Brauch,
Geräteabgabe,
Nutzungsrecht,
Schuld,
Täter,
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Urheberrecht,
Urheberrecht,
UrhG,
Vergütung
9. Januar 2006, 11:33 Uhr
Die erste “Neuerung” ist gar keine, sondern als “open-source”-Klausel seit Jahren geltendes Recht, vgl. § 32 Abs.3 S. 3 UrhG in der derzeit gültigen Fassung.
26. März 2006, 12:09 Uhr
[...] Über den ursprünglichen Referentenentwurf zum 2. Korb berichtete BERLIN BLAWG. [...]