Zweiklassen Rechtssystem

4. Februar 2008, 16:00:48 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 11 Kommentare |

Ich habe leider nicht die Zeit, lange auszuholen und einen sorgfältig recherchierten Bericht zu schreiben. Aktuelle Erlebnisse mit den Gepflogenheiten einiger Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichten ärgeren mich aber so sehr, dass ich meinem Ärger kurz freien Lauf lassen möchte.

Recht haben und Recht zu bekommen, mögen ja noch zwei unterschiedliche Paar Schuhe sein. Vor Gericht ist man -wie auf hoher See- allein in GOTTES Hand. Und da kann es passieren, dass das Gericht kein gerechtes parat hat, weil die Gerechtigkeit nicht nachweisbar war. Dieses Risiko ist noch einigermaßen kalkulierbar. Einen Titel durchzusetzen, kann so erfolgsversprechend sein, wie ein Grundstück auf dem Mond zu kaufen.

Bei der Umsetzung des Rechts dagegen, ist der Gläubiger auf die Hilfe der Gerichtsvollzieher und der sonstigen Vollstreckungsorganen angewiesen. Zivilrecht unterteilt sich grob gesagt in das Erkenntnisverfahren (Buch 1-7 ZPO) und das sich anschließende Vollstreckungsverfahren (Buch 8 ZPO). Was sind Gerichtsvollzieher?

Das Problem
Gerichtsvollzieher sind Beamte, die ihr festes Gehalt bekommen – ganz unabhängig davon, ob sie Geld eingetrieben haben oder nicht. Zwar erhält der Gerichtsvollzieher aus seinen Einnahmen eine Entschädigung für besondere Aufwendungen, wie ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung; aber die Höhe der Entschädigung zu bestimmen, kostet dem Gerichtsvollzieher viel Zeit. Es scheint in der der Gerichtsvollzieher mehr Menschen des schuldnerfreundlichen Typs zu geben als echte bissige Gerichtsvollzieher, die an die Allmächtigkeit der Erkenntnisgerichte glauben und deren auch durchsetzen wollen.

Der IST-Zustand
Immer wieder flattern uns Kostennoten der Gerichtsvollzieher ins Haus, ohne dass auch nur ein Cent beigetrieben wurde. Es kann passieren, dass der Gerichtsvollzieher um 8.48 einen Döner-Imbiss besucht und mitteilt, er habe keinen Schuldner angetroffen. Titel werden an den Schuldner herausgegeben, ohne dass vollständig vollstreckt worden wäre. Vollstreckungsgerichte erklären sich grundlos für unzuständig. Ganz zu schweigen von den -Fällen, die sich einfach immer wieder umbenennen und dadurch nicht greifbar sind. Die lässt sich beliebig lang fortsetzen. sind herzlich eingeladen, hier ihr Leid zu klagen.

Die Zukunft
Das Gerichtsvollzieherwesen in soll privatisiert werden, so der Plan des Bundestages. Einen Gesetzesentwurf -Hinzufügen von § 98a GG- gibt es auch schon.

„Artikel 98a
Die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und die Ausübung sonstiger Befugnisse der Gerichtsvollzieher kön- nen durch Gesetz, das die staatliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen hat, auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes im Sinne von Artikel 33 Abs. 4 sind, übertragen werden. Artikel 92 bleibt unberührt.“

So wie es jetzt nicht geht, geht es nicht mehr lange weiter. Böswillig und überspitzt gesagt, könnte man von staatlichem Betrug sprechen. Der Rechtssuchende wird darüber getäuscht, dass er für seinen Gerichtskostenvorschuss einen verwertbaren Titel erhalten werde.

Ich möchte nicht allein den am Zwangsvollstreckungswesen Beteiligten die in die Schuhe schieben. Wer am Ende der Kette seinen Platz hat, muss sich die Vorwürfe jedoch gefallen lassen; wer aus eigenem Antrieb etwas ändern will, hat begriffen, dass das Ende der Fahnenstange mit dem zivilen Banner bereits in Sicht ist.

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11 KOMMENTARE

  1. OGV

    “Ich habe leider nicht die Zeit, lange auszuholen und einen sorgfältig recherchierten Bericht zu schreiben.”

    Dann sollte man es vielleicht besser lassen. Schon bei oberflächlichster Recherche wäre nämlich herauszufinden gewesen, dass der GV sehr wohl zusätzlich zur Bürokostenentschädigung noch eine anteilige Anspornvergütung aus dem Gebührenaufkommen erhält.

    Und selbst wenn es zutreffen sollte, dass “Vollstreckungsgerichte erklären sich grundlos für unzuständig. Ganz zu schweigen von den GmbH-Fällen, die sich einfach immer wieder umbenennen und dadurch nicht greifbar sind.” – was kann der GV dafür?

    Auch die GV sind übrigen für die Reform. Mit den von Ihnen angefürten “Gründen” hat das aber nichts zu tun.

  2. Patrick

    Schöner Beitrag praktischer rechtlicher Probleme des Alltags.

  3. Rechtsanwalt Dennis Sevriens

    GV sind überheblich, haben 2 Stunden Sprechzeit die Woche und leben von ihrer Beamtenbesoldung. Ja, so sieht die Praxis aus, lieber Chef-OGV.

    Wahrscheinlich haben Sie meinen Text so schnell gelesen, wie sie ihre Aufträge duchlesen, sonst wären sie bei der Lektüre hierüber gestolpert:

    “Zwar erhält der Gerichtsvollzieher aus seinen Einnahmen eine Entschädigung für besondere Aufwendungen, wie ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung; aber die Höhe der Entschädigung zu bestimmen, kostet dem Gerichtsvollzieher viel Zeit.”

    Sie als Super-OGV können mir nicht zustimmen, dass es viele faule GVs gibt?

    Typisch Beamter, lieber den faulen Ast unterm Arsch verteidigen als zur Säge zu greifen!

    Sagen Sie doch mal was zur Anspornvergütung der GV! Für mich nur noch ein weiteres Argument, warum vom GV meist als erstes die Gebührenrechnung kommt.

  4. Kai

    Vielen Dank für den Beitrag.

    Ich bin bei eBay betrogen worden und nur weil mein GV so langsam war, haben andere vor mir vielleicht noch mein Geld erhalten.

  5. OGV

    Wer hier überheblich ist, kann ich beruhigt dem Urteil der Leser anheim stellen.

    Wer hier lesen kann, auch: Dass die Bürokostenentschädigung die eine Sache ist, die Anspornvergütung eine andere, und dass beide nichts miteinander zu tun haben, ist Ihnen offenbar immer noch nicht klar.

    Und zu so viel “Vertiefung”, um festzustellen, dass die Vertreter der GV zu den verhementen Befürwortern der Reform gehören, hat es offenbar immer noch nicht gelangt.

    Bleibt am Ende noch anzumerken, dass die Besoldung in der höchsten Besoldungsgruppe (A 9 = OGV) von 1916 bis 2533 EUR geht. Da kriegt bei Ihnen die Sekretärin mehr Geld, hat aber nicht unsere Arbeitszeiten (gerne frühmorgens, abends und am Wochenende). Immerhin haben wir mit Ihren Sekretärinnen gemeinsamen, dass wir uns mit Anwälten herumärgern müssen, die die Nase sonstwie hoch tragen, aber intellektuell außerstande sind, bearbeitungsfähige Anträge zu formulieren oder banale Grundvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung einzusehen.

  6. Bettina

    Beamte sind grundsätzlich arrogant und langsam.

  7. kb_mech

    ein sehr interessanter beitrag, zeigt aber auch, dass ein ra ungern über den tellerrand schaut. erst gestern habe ich kurz mit einem ogv aus niedersachsen telefoniert (dort wohl kein karneval-frei), der mir erzählte, dass sein revisor in seinem büro für stunk sorgte. vor allem weil er ratenzahlungen annähme und das in der gesetzlichen höhe. das käme “dort oben schlecht an”, sagte man ihm, weil die akten dann längere zeit offen seien und dort als “rückstände” aufliefen.

    man kann ja viel über alles und jeden schlecht reden. aber ich muss mich da dem ogv anschließen: überheblich ist eher der herr anwalt der den beitrag da verfasst hat.

    tatsache ist, und davon habe ich mich überzeugt, dass die meisten gvs und ogvs hoffnungslos überlaufen und viele überarbeitet sind. allein der ogv, der hier an meinem büro mit dem fahrrad vorbeifährt, kommt seit monaten nicht zur ruhe. und wenn sich mal ein ra die mühe macht, sich vernünftig mit dem gv zu unterhalten – was selten genug vorkommt – so wird er feststellen, dass ein gv durchaus weiß, mit wem er es beim schuldner so zu tun hat. und auch, wie er mit dem umgehen muss.

    klar ist das blöd, um kurz vor neun in einer dönerbude vollstrecken zu wollen. da würde ich mich auch aufregen. aber das ist kein grund, pauschalkritik zu üben.

    zu dem vorkommentar des herrn ogv möchte ich noch sagen: sie irren sich sehr, wenn sie meinen, dass eine ra-sekretärin zwischen 1916 und 2533 brutto verdient. es liegt teilweise weit, meist knapp darunter.

  8. Rechtsanwalt Dennis Sevriens

    Ja, wahrscheinlich wirkt mein Beitrag überheblich, weil ich pauschal kritisiere. Das mache ich selten… Dieses Mittel schien mir gestern geeignet, meiner Wut über die Durchsetzung des Rechts freien Lauf zu lassen.

    Ich würde gern mehr über die Arbeitszeiten der GVs erfahren. Auch die Anspornvergütung interessiert mich.

    Nur habe ich leider nicht die Zeit, mich damit zu befassen. Eine Zusammenfassung wäre nicht schlecht.

    Zuletzt will ich klarstellen, dass ich natürlich nicht alle GV über einen Kamm scheren will, sondern lediglich versuche, zu polarisieren und zu provozieren.

    Danke für die Aufmerksamkeit!

  9. Ben

    Ich gehe doch recht in der Annahme, OGV ist der Ordnungsgemäße Geschlechtsverkehr? Wusste gar nicht, dass man das als Beruf erlernen und in diesem auch noch mittels Titel vollstrecken kann. ;-)

  10. doppelfish

    “Ich habe leider nicht die Zeit, [...] meinem Ärger kurz freien Lauf lassen möchte.” – Aha: Wenn man diese Worte auf die Goldwaage legt, wird sie etwas ächzen.
    Allerdings halte ich die Privatisierung des Forderungseinzugs für einen Irrweg: Private Firmen werden sich – was ja durchaus sinnvoll ist – die lukrativen Aufträge aussuchen, und die schwierigen und die weniger lohnenden Fälle ablehnen (oder einfach links liegen lassen).
    Das ist genau das falsche Signal an die Schuldner: Zumindest die skrupellosen Schuldner werden sehr bald merken: Wenn man nur ein bischen Schwierigkeiten bereitet, suchen sich die Eintreiber ein leichteres Ziel, und man ist das Problem faktisch los.
    Dann erklären wir mal dem Gläubiger, daß er seine 10’000€ deshalb nicht bekommt, weil der private Dienstleister woanders leichter an die 5’000€ eines gänzlich anderen Gläubigers (und selber dann an die damit verbundene Vergütung) kommt.

  11. German American Lawyer

    Die Privatisierung der Gerichtsvollzieher dürfte dem Ganzen Abhilfe leisten. Wann ist das denn absehbar?

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