Zündenden Ideen – Die Zündholz-Abzocke

9. November 2009, 17:00:59 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Wer als (Handels-)Vertreter einem Gewerbetreibenden mit nur 200 Kunden einen Vertrag zur Abnahme von 20.000 Streichholschachteln mit Werbeaufdruck aufzuschwatzen, kann auch mal wegen Betruges verurteilt werden.

So jedenfalls nach einem Zeitungsbericht über ein Berufungsverfahren vor dem (LG) Traunstein gegen einen Vertreter, der vermutlich Eskimos zum Kauf von Kühlschränken überzeugen könnte.

Generell ist es für ungleich schwieriger sich von einem geschlossenen Vertrag zu lösen (pacta sunt servanda). Wenn allerdings Umstände hinzutreten, die eine Täuschung nahelegen oder der sich in einem befand, kann eine Anfechtung des Vertrages zur Befreiung von der Gegenleistung führen. Die Ähnlichkeit zur Adressbuch- ist gegeben. Ich vermute nicht falsch, dass es deutlich mehr zur mit Adressbucheinträgen gibt als zur Abzpcke mit Zündhölzern.

Zündholzwerbungen sind eine sehr alte Form der . Zufällig habe ich Fotos von alte Zündholzwerbungen parat.

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 DDR-Zündholz-Etiketten

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Oder ganz groß: Vietnam ist unbesiegbar

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EIN KOMMENTAR

  1. FAIRUM – Eine Idee wurde gezündet | SEWOMA® BERLIN BLAWG

    [...] rund einem Jahr berichteten wir über die Zündholz-Abzocke: Gerissene (Handels-)Vertreter schatzten und schatzen noch immer Gewerbetreibende mit kleinen [...]

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