Wilkinson ./. Gillette: Messerscharfer Streit der Rasierklingen

26. November 2004, 12:14:24 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Der Rasierklingenhersteller Wilkinson Sword GmbH soll gegen seinen Gillette Gruppe Deutschland GmbH & Co. oHG vor dem LG eine einstweilige Verfügung erwirkt haben. Nach dem Inhalt der Verfügung soll es Gillette nicht mehr erlaubt sein, damit zu werben, der “M3 Power” Rasierer sei besonders gründlich, weil er die Barthaare bei der Rasur durch “Micro-Impulse” aufrichte. Wilkinson hatte dem glaubhaft gemacht, dass die von Gillette zu einer wettbewerbswidrigen Irreführung des Verbrauchers führe.
(Quelle: Berliner Morgenpost, 26.11.2004)

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