Wikipedia ./. TRON

31. Januar 2006, 16:27:14 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |

Das in dem einstweiligen Verfügungsverfahren um die Namensnennung des Hackers Boris F. alias Tron in der freien Internetenzyklopädie Wikipedia wird erst am Donnerstag verkündet, entschied heute der am Charlottenburg. Wegen des Umfangs der neuerlichen Schriftsätze konnte der nicht wie gewohnt im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein verkünden. Er deutete jedoch an, dass er die aufheben werde. Der der Antragsteller trug heute vor, dass auch das allgemeine von I. F., dem Vater von Boris und Inhaber der Deutschen TRON (Registernummer 39952658) verletzt sei, da er die einzige Person in mit dem Nachnamen von Boris “Tron” sei, was der von Wikipedia jedoch bezweifelte.

BERLIN BLAWG berichtete ausführlich über den Fall.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , ,

6 KOMMENTARE

  1. Mathias Schindler

    Auf Friedrich Kurz’s Weblog ist ein Verweis auf ein EuGH-paper erschienen. Die Überschrift und das Timing seines Postings schaffen es derzeit besser, für mich einen Zusammenhang mit dem Fall Tron zu erkennen als der Inhalt des Urteils.

    http://friedrich.wordpress.com/2006/01/31/
    eugh-zur-namensnennung-im-internet/

    bzw.

    http://europa.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num
    =79968893C19010101&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where=

  2. oma

    Gibt´s jetzt ne Abmahnung, weil er den Namen genannt hat?

  3. Kossatsch

    Nachname, nicht Nachnahme. Bitte.

  4. dpms

    @Kossatsch: Danke für den Korrekturhinweis. Ja, ja die Eile… und bei derartigen Schreibfehlern versagen (noch) die besten Machinen.

  5. -thh

    Am AG Charlottenburg sind Stuhlurteile in Zivilsachen üblich? Bemerkenswert.

  6. Administrator

    @-thh
    in Eilsachen (hier: Verfügungsurteil) durchaus. Sonst natürlich nicht.

KOMMENTAR ABGEBEN (KOMMENTARE ALS RSS-FEED)