Widerrufabelehrung – Rechtsberatung in der Widerrufsbelehrung
28. November 2006, 16:34:06 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 5 Kommentare |Es gibt Mandanten, denen sollte man als Rechtsanwalt bei der Zusendung einer Widerrufsbelehrung noch eine Anleitung für das Kopieren und Einfügen am PC beilegen:

Es handelt sich nicht um einen Mandanten von uns, sondern um einen Zufallsfund bei eBay
Schlagworte: AGB-Recht, Anwalt, Belehrung, eBay, Fehler, Internetrecht, PC, Rechtsanwalt, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Zusendung


28. November 2006, 21:46 Uhr
Wie der Herr, so’s G’scherr: “Erst wenn Sie die alte fehlerhafte Widerrufsbelehrung entfernt worden ist” macht ja auch keinen Sinn
P.S.: Kann es sein, daß im Titel der Finger vom “s” auf das “a” abgerutscht ist?
29. November 2006, 10:34 Uhr
Nein, nein, auch der Titel ist ein Zitat aus der Original Widerrufsbelehrung. Um Missverständnisse zu vermeiden, ergänze ich den Titel sofort.
29. November 2006, 17:40 Uhr
Argh. Nicht mal lesen kann ich
30. November 2006, 21:11 Uhr
Auch die neue Belehrung scheint mir falsch zu sein!
1. Dezember 2006, 12:10 Uhr
@Fritte
nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts ist es in der Tat so, daß auch diese Belehrung falsch ist.