Widerrufabelehrung – Rechtsberatung in der Widerrufsbelehrung

28. November 2006, 16:34:06 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 5 Kommentare |

Es gibt Mandanten, denen sollte man als bei der einer noch eine Anleitung für das Kopieren und Einfügen am beilegen:
fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Es handelt sich nicht um einen Mandanten von uns, sondern um einen Zufallsfund bei

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5 KOMMENTARE

  1. dwk

    Wie der Herr, so’s G’scherr: “Erst wenn Sie die alte fehlerhafte Widerrufsbelehrung entfernt worden ist” macht ja auch keinen Sinn ;-)

    P.S.: Kann es sein, daß im Titel der Finger vom “s” auf das “a” abgerutscht ist?

  2. admin

    Nein, nein, auch der Titel ist ein Zitat aus der Original Widerrufsbelehrung. Um Missverständnisse zu vermeiden, ergänze ich den Titel sofort.

  3. dwk

    Argh. Nicht mal lesen kann ich ;-)

  4. Fritte

    Auch die neue Belehrung scheint mir falsch zu sein!

  5. Wolff-Marting

    @Fritte
    nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts ist es in der Tat so, daß auch diese Belehrung falsch ist.

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