BGH: Wettbewerbsverein und die Kosten für eine zweite Abmahnung

27. Februar 2010, 09:52:27 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Der () hat mit Urteil vom 21.01.2010 – I ZR 47/09 – entschieden, dass ein Wettbewerbsverein, der einen Markteilnehmer wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt und nachdem dieser nicht reagiert hatte, einen einschaltet, der eine zweite, inhaltsgleiche ausspricht, dessen nicht nach dem Gesetz gegen unlauteren () oder den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag () von dem Abgemahnten ersetzt verlangen kann.

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