Klage auf Vertragsstrafe: Rechtsanwälte als Streithelfer
28. Juli 2009, 11:25:21 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Der Beklagte wurde wegen eines Wettbewerbsverstoßes (falsche Widerrufsbelehrung auf eBay) abgemahnt. Er ließ seine eBay-Angebot anwaltlich überprüfen und gab in der Folge eine Unterlassungserklärung ab. Der Kläger stellte später erneut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim Beklagten fest und forderte dafür wegen (schuldhaften) Verstoßes gegen das Vertragsstrafeversprechen in zwei Fällen jeweils € 5.100,00 vom Beklagten.
Der Beklagte verweigerte die Zahlung, wurde auf Zahlung verklagt und verkündete kurzerhand seinen Rechtsanwälten, die seine eBay-Angebote vor Abgabe des Vertragsstrafeversprechens überprüft hatten, den Streit. Die Anwälte sind dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten beigetreten.
Das Landgericht (LG) Dresden hat die Klage Urteil vom 23. Januar 2009 – AZ: 10 O 2246/08 – überraschend abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das LG Dresden konnte mangels Verschulden keine Verwirkung der Vertragsstrafe erkennen und führte dazu aus:
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