Verletzt bei Blutspende
30. Mai 2006, 21:29:00 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Wer vor einer Blutspende nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wird und während des Eingriffs eine Verletzung erleidet, hat die gleichen Rechte, wie ein Patient bei einem fehlgeratenen Heilversuch. So hat der BGH in einem aktuellen Urteil (AZ.: VI ZR 279/04) entschieden.
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