Verkauf von Tankquittungen
29. Dezember 2005, 10:40:41 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Künftig wird der Verkauf von Tankquittungen und entsprechenden Belegen gemäß dem Gesetz zur
Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen als Ordnungswidrigkeit behandelt, sofern die Möglichkeit eröffnet wurde, Steuern zu verkürzen. eBay-Auktionen mit Tankquittungen dürften der Vergangenheit angehören und der Handel mit Belegen wird damit vom Grau- auf den Schwarzmarkt verdrängt.


