Verkauf von Tankquittungen

29. Dezember 2005, 10:40:41 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Künftig wird der von Tankquittungen und entsprechenden Belegen gemäß dem Gesetz zur
Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
als Ordnungswidrigkeit behandelt, sofern die Möglichkeit eröffnet wurde, Steuern zu verkürzen. - mit Tankquittungen dürften der Vergangenheit angehören und der Handel mit Belegen wird damit vom Grau- auf den Schwarzmarkt verdrängt.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , ,

KOMMENTAR ABGEBEN (KOMMENTARE ALS RSS-FEED)