Verfassungsbeschwerde gegen den Bayerntrojaner
25. September 2008, 13:38:20 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Vier bayerische SPD-Mitglieder haben wegen der Anfang August in Kraft getretenen Befugnisse zu heimlichen Online-Durchsuchungen für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Auf den Seiten der bayrischen SPD ist die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut als PDF hinterlegt. Die Beschwerdeführer richten sich vor allem gegen neu eingeführte Bestimmungen in dem bayerischen Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetz, die verdeckte Zugriffe auf informationstechnische Systeme auch zur Gefahrenabwehr erlauben. Dabei dürfen die Beamten auch Daten verändern und löschen. Die Beschwerdeführer sehen in Anlehung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum großen Lauschangriff insbesondere den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gem. Art. 1 GG verletzt.
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