Verdeckte Unternehmer bzw. Scheinprivate bei eBay
24. November 2010, 10:51:16 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Wer regelmäßig Waren bei eBay verkauft, sollte sich gelegentlich fragen, ob sein Handeln nicht in den unternehmerischen Bereich fällt. Wer nämlich als Unternehmer Waren anbietet, ohne über ein Widerrufsrecht zu belehren und/oder ohne Anbieterkennzeichnung Waren anbietet, verhält sich wettbewerbswidrig.
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 18. November 2010 – 16 O 538/10 – entschieden, dass es nicht auf die Motive des Anbieters ankommt.
“Der Antragsgegner kann sich nicht darauf berufen, er handele nicht unternehmerisch, sondern privat. Die bloße Zahl der von ihm in den letzten Monaten verkauften Waren schließt dies aus. Ob der Antragsgegner insoweit Gewinne erzielt und wie das Finanzamt die Tätigkeit des Antragsgegners steuerlich einstuft, ist insofern irrelevant. Aus welchen Motiven er die fraglichen Gegenstände kauft und wieder verkauft, also damit handelt, ist ebenfalls nicht maßgeblich.”
Einen ganz ähnlichen Sachverhalt hatte das LG Berlin mit Urteil vom 29. Oktober 2009 – 16 O 215/09 – ähnlich entschieden.
Abschließend habe ich noch ein Beispiel aus einem laufenden eBay-Angebot dafür, wie man es als Verkäufer so richtig falsch machen kann. Hier der Auktionstext, von dem ich lediglich den Anfang und das Ende kopiert habe, weil der Mittelteil sich in der Produktbeschreibung erschöpft.
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Da es sich um eine private Aktion handelt, kann keine Rücknahme, Rückgabe, Garantie oder Umtausch eingeräumt werden, die Erstattung der Kosten sind damit ausgeschlossen.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.



9. März 2011, 9:17 Uhr
[...] vertritt eine Mandantin, die von einem unserer Mandanten abgemahnt wurde, weil sie bei eBay als verdeckte Unternehmerin massenhaft Spielzeug zum Verkauf angeboten hatte, ohne eine Anbieterkennzeichnung oder eine [...]
28. März 2011, 13:29 Uhr
[...] mahnt für Mandanten Rechtsverletzungen ab, wenn wir dazu beauftragt wurden. Zwar kennen wir die aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzung von verdeckten Unternehmer bzw. Scheinprivaten sehr gut, aber wir können nur mit einem konkreten Auftragfür Sie tätig [...]
2. Mai 2011, 10:04 Uhr
[...] Zur Frage der Abgrenzung zwischen Privatverkäufern und gewerblichen Händlern bei eBay haben wir mehrfach beigetragen. Ich verweise dazu auf den Beitrag Verdeckte Unternehmer bzw. Scheinprivate bei eBay. [...]
16. Mai 2011, 9:05 Uhr
[...] die von uns erwirkten Entscheidungen zur Abgrenzung von privaten und gewerblichen Verkäufern bei eBay, stellvertretend für all die [...]