Verbunddatei Gewalttäter Sport rechtswidrig
12. Januar 2009, 13:45:21 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |“Die Führung der Verbunddatei “Gewalttäter Sport” durch das Bundeskriminalamt ist nur dann rechtmäßig, wenn das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 6, § 11 Abs. 2 Satz 3 BKAG das Nähere über die Art der Daten bestimmt, die in dieser Datei gespeichert werden dürfen”,
entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit Urteil vom 16. Dezember 2008 –AZ: 11 LC 229/08 – und bestätigte damit das Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Hannover vom 22.05.2008 – AZ: 10 A 2412/07. Für Datenschutz-Experten eine längst überfällige Entscheidung. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll immer mehr Bürger kontrollieren und überwachen, ohne dass es dafür glasklare, gesetzliche Eingriffsgrundlagen geben würde.
Schlagworte: Datenschutz, Datenschutz, Sportrecht, Strafrecht, Täter, Urteil, Verordnung


4. Februar 2009, 9:44 Uhr
[...] aus dem Ausland ausweisen. Wissen werde ich es nie. Das erinnert fatal an Dateien wie Gewalttäter Sport, in denen nachweislich unbescholtene Fans als vermeintliche Hooligans gelandet [...]