UMTS: Geplatzte Träume vor Gericht

26. April 2007, 15:19:37 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Nach einem Bericht von Heise Online hat das Verwaltungsgericht in eine Klage des Mobilfunknetzbetreibers Quam abgewiesen. Quam hatte sich an der berühmten UMTS-Versteigerung im Jahr 2000 beteiligt und war für rund € 8,5 Mrd. auch zum Zuge gekommen. Später wurde Quam die Lizenz entschädigungslos wieder entzogen, weil das Unternehmen -entgegen der Ausschreibungsbedigungen der Versteigerung- es versäumt hatte, rechtzeitig ein UMTS-Netz zu errichten. Zu Recht befand das Gericht.

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2 KOMMENTARE

  1. RA Munzinger

    Der Streitwert treibt einem ja die Schweißperlen ins Gesicht.

  2. admin

    In der Tat, aber

    -es ist wohl davon auszugehen, daß die Anwälte ihre Mandanten auf die nicht wirklich großen Aussichten hingewiesen haben

    -Das RVG endet bei 30 Mio. (§ 22 RVG). Derartige Wahnsinnsstreitwerte lohnen also nicht einmal mehr.

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