BGH zur Ratenzahlungsvereinbarung: Wer trägt die Vergleichsgebühr?
6. Mai 2010, 09:49:05 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |In einem Zwangsvollstreckungsverfahren, das in dem Beschluss des BGH vom 24. Januar 2006 – VII ZB 74/05 – gipfelte, hat der BGH entschieden, dass bei Vereinbarung einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner die durch eine Ratenzahlungsvereinbarung entstandenen Kosten zu tragen hat. Durch den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung entsteht beim anwaltlich vertretenen Gläubiger regelmäßig eine [...]


