Das Steuergeheimnis als Einstellungsgrund nach § 170 Abs. 2 StPO
8. März 2010, 08:39:57 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Ein Mandant von uns stürzt mit seinem Rennrad auf einem Berliner Gewerbehof, weil die Rippen einer Schachtabdeckung parallel zur zur Fahrbahn verlaufen, und verklagt deswegen den Eigentümer des Grundstücks, das einst zu den Filetstücken des Grundbesitzes der Stadt Berlin gehörten, auf Schmerzensgeld. Das Urteil des OLG Hamm vom 14.12.2004 – 9 U 32/04 – scheint [...]


