TelCo-Unternehmen darf nicht mehr auf torrent-tracker Seite werben

17. Oktober 2007, 15:41:21 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in (IVD) gibt in einer Pressemeldung bekannt, daß er eine auf der Basis des gegen ein führendes deutsches Telekommunikationsunternehmen erwirkt hat. Das Telekommunikationsunternehmen hatte auf einer Internetseite geworben, auf der sog. torrent-tracker hinterlegt sind.

Dabei handelt es sich um kleine Dateien, die den Abruf von Daten aus einem P2P-Netzwerk ermöglichen, selbst aber keine nutzbaren aufweisen, mit Ausnahme eben der Informationen, die zum Auffinden der eigentlichen dienen. Die selbst lagern dann auf den der des P2P-Netzwerkes.

Das Torrent-Netzwerk ist bekannt dafür, daß es sich für die schnelle Verbreitung vergleichsweise großer Dateien eignet, so daß insbesondere Filme und darüber verbreitet werden, oft unter gegen das . Daß das Anbieten von torrent-trackern zum Auffinden solcher illegal angebotenen Medieninhalte in unter dem Gesichtspunkt der Mitstörerhaftung rechtswidrig ist, dürfte unter Urheberrechtlern unstreitig sein.

Das LG (Entscheidung vom 9.10.2007, GZ: 3-08 O 143/07) hat nun nach dem Bericht konsequenterweise die auf diejenigen Unternehmen ausgedehnt, die mit ihren Werbegeldern das Bereithalten rechtswidriger Angebote wirtschaftlich interessant erscheinen lassen.

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EIN KOMMENTAR

  1. doppelfish

    In eine ähnliche Kerbe haut das VG Lüneburg und verbietet eine Link-Liste mit Links auf Porno-Seiten, die selber keine Altersverifikation hat.

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