OLG Hamm, Urteil v. 17.07.2008 – 4 U 97/08 – “Irreführende Werbung durch unzureichende Angaben zum weltweiten Versand; unklare Garantiebestimmungen; zu lange und/oder unklare Angaben zu Lieferzeiten”
14. Juni 2010, 11:21:04 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Oberlandesgericht Hamm Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit … Tenor: Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 13. März 2008 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Verfügung verurteilt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, a) Drucker und Druckerzubehör im [...]


