Zum Urheberschutz von Performance-Künstlern
14. September 2011, 09:09:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 29.09.2010 – 12 O 255/09 – entschieden, dass Darbietungen eines Improvisations- bzw. Performance-Künstlers idR. urheberrechtlich geschützt sind. “Auch improvisierte Aktionen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das Wesen dieser Kunstform würde verkannt, wenn Kunstaktionen die Kunstwerkeigenschaft mit der Begründung abgesprochen würde, sie beruhten im Wesentlichen [...]


