OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.08.2011 – 4 W 40/11 – “Negative Feststellungsklage nach Erhalt einer Abmahnung ohne Gegen-Abmahnung möglich, ohne Kostenfolgen nach § 93 ZPO”
13. September 2011, 09:00:27 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |OLG Stuttgart Im Namen des Volkes Beschluss Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 20.04.2011 (Az.: 17 O 143/11) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. 3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Wert des Beschwerdeverfahrens: bis 2.400 € Gründe I. [...]


