BGH, Urteil v. 14.04.2011 – I ZR 33/10 – “Nur Wortmarken rechtfertigen notwendige Benutzung iSv. § 23 Nr. 3 MarkenG, die nicht gegen die guten Sitten verstößt”
6. Oktober 2011, 09:24:24 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Bundesgerichtshof Im Namen des Volkes Urteil Leitsätze: MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1, § 23 Nr. 3 a) Benutzt eine Autoreparaturwerkstatt in der Werbung für Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen eines Automobilherstellers blickfangmäßig dessen bekannte Wort /Bildmarke, kann darin im Hinblick auf einen möglichen Imagetransfer eine Beeinträchtigung der durch § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG [...]


