“Bei Geld hört die Party auf”: Berliner DJs zahlen wieder 19% MwSt.? Nein!
6. Oktober 2011, 13:07:22 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Vor rund sechs Jahren berichteten wir über das Urteil vom 18.08.2005 – V R 50/04 – des Bundesfinanzhofs, weil der BFH die bahnbrechende Auffassung vertrat, dass eine Techno-Party ein Konzert im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) sein könne. “Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player “Instrumente” sein, [...]


