OLG Hamm zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten
23. September 2011, 09:04:59 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Mit Beschluss vom 20.12.2010 – I-4 W 121/10 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegt, wenn Produkte, die häufig gefälscht werden, als “Originalware” beworben werden. “Entscheidend ist dabei, dass der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der beworbenen Ware oder Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres, insbesondere auch [...]


