BGH, Urteil v. 06.05.2004 – I ZR 2/03 – “Wettbewerbsrechtliche Abmahnkosten aus sich selbst erteilten Mandat”
24. März 2010, 14:35:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit wegen Abmahnkosten Leitsatz: Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schaden ersetzt verlangen, wenn es sich um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt (hier: [...]


