Negative Feststellungsklage ohne Gegen-Abmahnung
13. September 2011, 09:23:44 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 17.08.2011 – 4 W 40/11 – die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshof bestätigt und entschieden, dass der Abmahner, der nach Zustellung einer negativen Feststellungsklage die Klage sofort anerkennt sich nicht auf die Kostenfolge des § 93 ZPO berufen kann, sondern die Kosten dieses Rechtsstreit zu tragen hat, da [...]


