Kunsturhebergesetz – Das Recht am eigenen Bild
1. April 2006, 11:35:16 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |In dem stark gekürztem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), vornehmlich in den §§ 22, 23 KUG, ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Bildnisse verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Es heißt, das KUG sei im Jahr 1907 eingeführt worden, nachdem Fotografen den 1898 verstorbenen Otto von [...]


