AG München, Urteil v. 27.04.2011 – 213 C 4124/11 – “Adressbuch-/Branchenbuch-Eintrag: Anfechtung wg. arglistiger Täuschung, wenn Formular für Adressbuch-Eintrag nicht ausreichend auf Kosten hinweist”
6. Oktober 2011, 11:57:01 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Amtsgericht München Im Namen des Volkes Urteil Tenor: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe [...]


