Metin 2: Drachenmünzen aus dem Geldbeutel der Eltern bezahlt
4. Juli 2010, 14:24:33 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Für ein Rollenspiel erwarb ein Minderjähriger mittels einer 0900-Mehrwertdienstenummer über den Telefonanschluss seiner Eltern Drachenmünzen, um sich im sog. Itemshop des Rollenspiels neue Ausrüstungsgegenstände für das Spiel zu kaufen. Die Mutter des Rollenspielers wollte nicht für den Vertrag einstehen und verweigerte die Zahlung. Zu Unrecht, auch weil sie sich nicht sogleich gegen die Telefonrechnung gewehrt [...]


