OLG Hamm, Urteil v. 17.08.2010 – I-4 U 62/10 – “Zu weit formulierte Unterlassungserklärung kann berechtigte Abmahnung vergiften und den Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen”
17. Mai 2011, 18:53:41 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Oberlandesgericht Hamm Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit … Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.02.2010 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die [...]


