BGH, Beschluss v. 19.05.2011 – I ZR 215/08 – “Mitbewerber dürfen Testkäufe durchführen, um Wettbewerbsverstöße zu dokumentieren”
26. September 2011, 10:26:00 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Bundesgerichtshof Im Namen des Volkes Beschluss in dem Rechtsstreit … Tenor: Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Mai 2011 durch … beschlossen: Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte und Widerklägerin 69% und die Klägerin und Widerbeklagte 31% zu tragen. Der Streitwert des Revisionsverfahrens und des Berufungsverfahrens – insofern in Abänderung [...]


