KG, Beschluss v. 13.04.2010 – 5 W 65/10 – “Missbräuchliche Aufteilung der Rechtsverfolgung in zwei Abmahnungen bei einem Gegenangriff
11. August 2011, 08:30:23 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Kammergericht Im Namen des Volkes Beschluss Leitsatz 1. Die Abmahnung eines Dritten ist nicht allein schon wegen ihres Charakters als Gegenangriff auf eine vorangegangene Abmahnung des Dritten missbräuchlich. Nichts desto trotz ist schon die Ausgangssituation einer “Retourkutsche” regelmäßig nicht unbedenklich und sie zwingt den (abgemahnten) Abmahnenden in einem besonderen Maß zu einer zurückhaltenden, kostenschonenden Verfahrensweise. [...]


