Kein Copyright für Handylogos?
1. Dezember 2004, 15:13:38 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Für den im Urheberrecht bewanderten Juristen wenig überraschend, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (HOLG) entschieden, daß gewöhnliche Handylogos, wie sie derzeit für teures Geld von diversen Anbietern zum SMS Download angeboten werden, keine Werksqualität im Sinne des § 2 II UrhG erreichen und damit keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, d.h. ohne Angst vor Schadenersatz-, Unterlassungsansprüchen [...]


