Stadtpläne auf Webseiten: Kosten der Abmahnung

6. August 2005, 17:16:19 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |

DPMS INFO berichtete über das Verfahren Euro-Cities gegen Toll Collect sowie über eine Entscheidung des AG Charlottenburg zu den der Abmahung wegen der unberechtigten Nutzung von Stadtplänen bzw. Stadtplanausschnitten. Mittlerweile dürfte klar sein, dass die so genannte Partikel-Entscheidung des AG Charlottenburg ein Ausreißer war und andere Gerichte dem nicht folgen und gänzlich abweichende Entscheidungen fällen werden. Euro-Cities geht weiter gerichtlich gegen unberechtigte Stadtplan-Nutzer vor und kommt zu ihrem Recht. Das AG Charlottenburg war wohl zu unrecht der Auffassung, dass wegen der Vielzahl der ausgesprochenen Abmahnungen nicht nach abgerechnet, sondern nur eine Pauschale von 100,00 € geltend gemacht werden könnte. Das LG hat in mehreren ähnlich gelagerten Fällen mittlerweile entschieden, dass Euro-Cities stellvertrend für die Rechteinhaber sehr wohl wegen der urheberrechtlichen Problematik auf Rechtsanwälte zurückgreifen durfte und die Anwälte selbstredend nach abrechnen konnten, weil «noch die Notwendigkeit der Vertretung durch einen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gegeben» sei.

Hierüber kann man sicherlich theoretisch weiter streiten. Doch sind die Chancen vor deutschen Gerichten diesen Streit zugunsten der Abmahngegner zu gewinnen, derzeit gering. Es kann deshalb Betroffenen nur dazu geraten werden, zu versuchen, außergerichtlich eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen.

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4 KOMMENTARE

  1. ZoroVerschnitt

    Guten Tag,

    wer soll bloß all die [...] Juristen ernähren?

    Diese Schwemme [...] Volks führt dazu, dass sich viele dieser Herrschaften inzwischen anscheinend darauf spezialisiert haben, da aktiv “Fälle” zu schaffen, wo es eigentlich gar keine gibt. Und die Politik schaut natürlich weg, wenn dieses [...] mit nur dem Namen nach legalen Mitteln Bürger ausplündert.

    Ich bin jetzt auch ein Opfer solcher [...] geworden.

    Ich habe eine Abmahnung von der “Rechtsanwaltskanzlei” SCHMITT & PARTNER aus Berlin wegen Darstellung eines Kartenausschnitts (stadtplandienst.de) auf meiner privaten Website erhalten (Siehe unten: Mitteilung der [...] Rechtsanwaltskanzlei[...] Schmitt & Partner vom 10.11.2005 und vom 20.11.2005).

    Ich werde kein Geld überweisen

    Ich veröffentliche das Schreiben, da [...], das sich gerne den Anstrich des Seriösen gibt (“Weberbank Privatbankiers KGAs” hört sich solide an, nicht wahr?) erfahrungsgemäß gerne im Dunkeln operiert. Darum heraus mit ihnen ans grelle Licht, damit das Volk sieht, wie Leute, die auf solche Art ihr Geld verdienen müssen, ausschauen.

    Dass es ein solches Abmahnunwesen sonst in keinem anderen europäischen Land außer in Deutschland gibt, ist schon bezeichnend. Als einziges EU-Mitglied hat Deutschland entsprechende Richtlinien der EU, die eine erste “Abmahnung” kostenfrei stellen, nicht in nationales Recht umgesetzt.

    Danke für Ihre Unterstützung
    Ihr Robert Bellin

    **************************************************
    Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 1
    **************************************************
    SCHMITT & PARTNER
    Rechtsanwälte

    RAe SCHMITT & PARINER [...] Berlin
    Rechtsanwälte
    [...]

    Berlin, 10.11.2005

    Herrn
    Dipl.-Phys. Robert-Martin Bellin
    Stettiner Straße 37
    70825 Korntal-Münchingen

    Euro-Cities AG ./. Bellin, Dipl.-Phys. Robert-Martin

    unsere Akte 920/O5Ka/sa
    (bitte stets angeben)

    Sehr geehrter Herr Bellin,
    hierdurch zeigen wir Ihnen an, dass wir die Vertretung der Euro-Cities AG, Bismarckallee 41, 14193 Berlin, übernommen haben. Vollmacht anbei. Unsere Mandantin veröffentlicht im Internet unter http://www.stadtplandienst.de die Kartographie diverser Städte, an der sie das ausschließliche Nutzungsrecht hat. Nach allgemeiner Ansicht gilt für diese Karten unserer Mandantin der volle Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

    Sie verwenden für Ihr Internetangebot unzulässigerweise Kartenmaterial Ihrerseits unter http://www…, entdeckt am 12. September 2005.

    Damit verletzen Sie die Rechte unserer Mandantin. Wir haben Sie deshalb aufzufordern, die Karte unserer Mandantin unverzüglich aus Ihrer Webseite zu entfernen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr fordern wir Sie auf, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum

    25. November 2005, 12.00 Uhr hier eingehend

    abzugeben.

    **************************************************
    Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 2
    **************************************************
    Sollte diese Erklärung nicht fristgemäß eingehen, werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund Ihres Rechtsverstoßes sind Sie weiterhin verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme gemäß beigefügter Kostennote zu tragen. Ferner steht unserer Mandantin eine entgangene Lizenzgebühr als Schadensersatz mindestens in der Höhe zu, die Sie auch bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätten zahlen müssen. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits bietet unsere Mandantin Ihnen an, dass Sie für die bisherige Nutzung einen Betrag in Höhe von

    EUR 300,00

    (gemäß Preisliste der Euro-Cities AG) zahlen. Die Höhe dieses Schadensersatzes entspricht der veröffentlichten Preisliste im Internet. Sie erhalten in der Anlage eine entsprechende Verpflichtungserklärung mit der Aufforderung, diese ebenfalls bis zum

    25. November 2005, 12.00 Uhr hier eingehend

    abzugeben und den Schadensersatz innerhalb von zehn Tagen auf unser Konto zu überweisen. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung eingehen, tritt Verzug unter anderem mit der Folge der Verzinsung der Forderung ein. Sollten Sie weiterhin an der Nutzung der Kartographie unserer Mandantin interessiert sein, bietet diese hiermit den Abschluss eines Lizenzvertrages an. Die Höhe der Lizenzgebühr für eine auf drei Jahre befristete Nutzung entspricht der Höhe des oben bezifferten Schadensersatzes zzgl. Mehrwertsteuer. Sollten Sie sich zum Abschluss eines Lizenzvertrages zzgl. Mehrwertsteuer entschließen und uns den Vertragsschluss rechtzeitig schriftlich anzeigen, würde unsere Mandantin davon absehen, den oben bezifferten Schadensersatzanspruch für Ihre rechtswidrige Nutzung geltend zu machen und auf Unterlassung zu bestehen. Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei Abschluss eines Lizenzvertrages verpflichtet sind, die Anwaltskosten wie in der Anlage spezifiziert, zu tragen. Beide Verpflichtungen resultieren aus Ihrer bisherigen rechtswidrigen Nutzung.

    **************************************************
    Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 3
    **************************************************
    Weitere Einzelheiten zum Erwerb einer Lizenz und zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Mandantin können Sie der Webseite http://www.euro-citiesag.de/lizenzen/agb_karte.html entnehmen. Die Rechtekette, das heißt, der lückenlose Nachweis der Rechtsinhaberschaft unserer Mandantin, ist abrufbar unter http://www.eka-online.de/fap.html. Sie können sich einloggen unter Benutzer: User-RK, Paßwort: 7pUq3l. Sollten Sie einen Lizenzvertrag abschließen wollen, nehmen Sie dies unter http://www.geka-online.de/lizenzen_ec. html (private/nicht-kommerzielle Nutzung) bitte selbst vor. Hierzu können Sie sich einloggen unter Benutzer: usr-ec2, Paßwort: ecverbra. Den Nachweis eines Vertragsabschlusses erwarten wir ebenfalls bis zum

    25. November 2005, 12.00 Uhr.

    Etwa erforderliche Korrespondenz bitten wir ausschließlich über uns zu führen.

    Mit freundlichen Grüßen
    [...]

    **************************************************
    Unterlassungserklärung Seite 1
    **************************************************

    I.
    Hiermit verpflichtet sich Herr Dipl.-Phys. Robert-Martin Bellin, Stettiner Straße 37, 70825 Korntal-Münchingen, es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in jedem Fall von der Euro-Cities AG festzusetzen und ggf. vom Landgericht Berlin zu überprüfen ist, zu unterlassen, den nachfolgend dargestellten Kartenausschnitt:

    **************************************************
    Unterlassungserklärung Seite 2
    **************************************************
    künftig ohne einen mit der Euro-Cities AG geschlossenen Lizenzvertrag weder in digitalisierter noch in gedruckter Form zum Zwecke der Eigennutzung oder Nutzung durch Dritte aus dem Internet herunterzuladen/herunterladen zu lassen und entgeltlich und/oder unentgeltlich zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen.

    II.
    Herr Dipl.-Phys. Robert-Martin Bellin verpflichtet sich außerdem, der Euro-Cities AG die Kosten der Inanspruchnahme ihres anwaltlichen Vertreters in Höhe einer 0,5-Gebühr gemäß W 2400 zzgl. Postgebührenpauschale gemäß W 7002 in Höhe von EUR 170,50 auf der Basis eines Gegenstandswertes von EUR 5.000,00 gemäß beigefügter Gebührennote zu erstatten.

    Korntal-Münchingen,_____________________________

    **************************************************
    Verpflichtungserklärung:
    **************************************************

    Hiermit verpflichtet sich Herr Dipl.-Phys. Robert-Martin Bellin, Stettiner Straße 37, 70825 Korntal-Münchingen, gegenüber der Euro-Cities AG für die Verletzung der Urheberrechte unter der URL
    http://www...

    Schadensersatz in Höhe von EUR 300,00 als entgangene Lizenzgebühr (lt. Preisliste der Euro-Cities AG) zu zahlen.

    Der Betrag von EUR 300,00 ist bis zum

    25. November 2005, 1200 Uhr

    auf das Konto der Frau Rechtsanwältin Vanessa Kazak bei der Weberbank Privatbankiers KgaA, Konto-Nr. 6168853007, BLZ 101 201 00, zu zahlen.

    Korntal-Münchingen,_____________________________

    **************************************************
    “Kostennote” vom 10.11.2005
    **************************************************

    SCHMITT & PARTNER
    Rechtsanwälte

    RAe SCHMITT & PARINER [...] Berlin
    [...]
    Steuer-Nr.: 13/376/62728

    Berlin, 10.11.2005

    Herrn
    Dipl.-Phys. Robert-Martin Bellin
    Stettiner Straße 37
    70825 Korntal-Münchingen

    Euro-Cities AG ./. Bellin, Dipl.-Phys. Robert-Martin

    unsere Akte 920/O5Ka/sa
    (bitte stets angeben)

    Sehr geehrter Herr Bellin,
    wir erlauben uns, Ihnen nachstehende Kostennote zu übermitteln:
    Rechtsanwaltsgebühren AZ: 920/05
    berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    und dem RVG – Vergütungsverzeichnis (W)

    Geenstandswert: 5.000.00 €
    0,5 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG (W 2400) 150,50 €
    Post- und Telekommunikationsentgelte gern. § 2 RVG (W 7002) 20,00 €
    Summe Rechtsanwaltsgebühren 170,50 €

    Wir bitten um Überweisung des oben ausgewiesenen Betrages auf das unten genannte Konto unter Hinweis auf obiges Aktenzeichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    SCHMI1T & PARTNER
    Rechtsanwälte
    [...]

    **************************************************
    VOLLMACHT
    **************************************************
    Hiermit wird der o. g. Rechtsanwaltskanzlei/Sozietät in Sachen

    Euro-Cities AG ./. Bellin, Dipl.-Phys. Robert-Martin
    wegen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz

    Vollmacht erteilt

    1. zur Prozessführung (u. a. nach § § 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

    2. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur
    Vertretung nach § 41111 StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach § § 233 1, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

    3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter “wegen …“ genannten Angelegenheit.

    Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfligung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervolimacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

    Diese Vollmacht erstreckt sich auf sämtliche zur Kanzlei/Anwaltssozietät gehörenden Rechtsanwälte, unabhängig davon, ob sie im Briefkopf genannt sind.
    Der Bevollmächtigte ist auch Vertreter gemäß § 141 Abs. III ZPO, d. h. zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere Vergleichsabschluß ermächtigt.
    Berlin, 12.09.2005

    [...]

    EuroCities AG
    [...]

    **************************************************
    Schreiben vom 22.11.2005 Seite 1
    **************************************************

    SCHMITT & PARTNER
    Rechtsanwälte

    RAe SCHMITT & PARINER [...] Berlin
    Rechtsanwälte
    [...]

    Berlin, 10.11.2005

    Herrn
    Dipl.-Phys. Robert-Martin Bellin
    Stettiner Straße 37
    70825 Korntal-Münchingen

    Euro-Cities AG ./. Bellin, Dipl.-Phys. Robert-Martin

    unsere Akte 920/O5Ka/su
    (bitte stets angeben)

    Sehr geehrter Herr Bellin,
    bedauerlicherweise ist unser Schreiben vorn 10. November 2005 unbeantwortet geblieben. Bisher haben Sie weder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung abgegeben, noch sich sonst in irgendeiner Weise geäußert. Wir fordern Sie daher nochmals und nunmehr ausdrücklich letztmalig auf, die obengenannten Erklärungen unterzeichnet im Original spätestens bis zum
    02. Dezember 2005
    - hier eingehend –

    an uns zurückzusenden. Ferner setzen wir Ihnen eine letztmalige Frist, den geforderten Schadenersatz in Höhe von

    300,00 EUR

    zu begleichen sowie den Ausgleich der Kosten unserer Inanspruchnahme gemäß der unserem Schreiben vom 10. November 2005 beigefügten Kostennote in Höhe von

    170,50 EUR

    bis ebenfalls spätestens zum

    02. Dezember 2005

    vorzunehmen.

    Weitere vorgerichtliche Korrespondenz in dieser Angelegenheit wird es nicht geben. Sollten Sie daher wider Erwarten auch diese Ihnen gesetzte letzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, sind wir seitens unserer Mandantin bereits jetzt damit beauftragt, unverzüglich im Klagewege gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf die Ihnen dadurch entstehenden Mehrkosten weisen wir Sie bereits jetzt vorsorglich sowie ausdrücklich hin.

    Mit freundlichen Grüßen
    SCHMITT & PARTNER
    Rechtsanwälte
    Vanessa Kazak

    Dieser Kommentar wurde vor Freischaltung im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht bearbeitet

  2. Wolff-Marting

    Wir haben vorstehenden Beitrag im Sinne der Meinungspluralität zwar freigeschaltet, weisen aber ausdrücklich darauf hin, daß wir das Vorgehen der Kollegen in diesem Fall aufgrund der mitgeteilten Informationen jedenfalls nicht beanstanden können, die geltend gemachten Forderungen bewegen sich eher im unteren Bereich des Üblichen.

    Wer ein anderes Rechtssystem ["gratis-Abmahnung"] will, möge sich an den dafür zuständigen Gesetzgeber wenden.

  3. Vanessa Kazak

    Sehr geehrter Herr Kollege Wolff-Marting,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Einschätzung unseres Vorgehens gegen Herr Robert Bellin.

    Es ist in diesem Zusammenhang jedoch mehr als zweifelhaft, ob die Äußerungen des Herrn Robert Bellin von der “Meinungspluralität”, wie Sie es bezeichnen, erfasst sind.

    Jedenfalls enthält der von Ihnen freigeschaltete Beitrag mehrfache Äußerungen beleidigenden und auch verleumderischen Inhaltes. Jedenfalls wurde wegen dieser Äußerungen diesseits umgehend Strafanzeige gegen Herrn Bellin erstattet – möge letztendlich die Judikative entscheiden, ob solche Äußerungen von der Meinungspluralität gedeckt sind.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen

    Vanessa Kazak
    (RAe Schmitt & Partner)

  4. Frank Frensh

    Leider hat es mich auch erwischt. Bei mir hat ein Praktikant der mir vom der Arbeitsargentur aufgeschwatzt wurde einen angeblichen legalen Kartenausschnitt auf meine Seite gesetzt. Die Abzocke der Frau Kazak im Auftrag des ehemaligen CDU (Berlin) Vorsitzenden Ingo Schmitt ist einfach eine riesen Sauerei mein Anwalt hat mir zu einen Vergleich geraten den ich folgen werde (1.500,–€). Die Sache mit den Ingo Schmitt kann man ganz einfach mit einen Anruf in seinen Abgeordnetenbüro überprüfen, die bestätigen das einen sofort. Ach so auf eine Anfrage bei der CDU das sich die einmalige Rechtssprechung in Personen wie Herrn Schmitt erklären würde, ergab die Antwort “wir bitten die Mandatstätigkeit von Herrn Schmitt als Rechtsanwalt und als Abgeordneten bitte getrennt zu betrachten.

    Wer mehr Info haben will sollte mal nach den Auftraggeber Dr h.c. Hans Biermann googeln.

    Das ganze System ist auf Abzocke aufgebaut, von einen Staat erwarte ich das er seine Bürger vor Verbrechern schützt und nicht diese durch eine nicht nachvollziehbare Rechtssprechung noch unterstützt.

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