Staatsanwaltschaft Berlin ./. Dieter Bohlen

24. Mai 2004, 13:45:03 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Der deutsche Top-Produzent Dieter Bohlen ist wegen des Verdachts, eine i.S.v. § 108a begangen zu haben, zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens geworden. Als Produzent von Yvonne Catterfeld soll er für den Hit „Für dich“, der sich mehr als 300.000 Mal verkaufte, entscheidende Elemente aus dem Werk „What If“ von Kenneth Edmonds alias „Babyface“ geklaut haben. Der Berliner Markus Roscher hat Bohlen bei der angezeigt. Roscher hatte seiner Strafanzeige ein Gutachten von Prof. Dr. Paul Hertin beigefügt, das darlegen soll, dass Bohlen das ältere Werk für seinen Catterfield-Produktion benutzt habe. Ob Roscher auch das Mandat vom Babyface erhalten hat, ist noch unklar. Klar ist, dass der Kollege Roscher in den nächsten Tagen viel mit der zu tun bekommt und dabei nebenbei für seine Tätigkeit werben könnte. Dieter Bohlen drohen nun bis zu fünf Jahren Gefängnis, sollte die Sache denn vor Gericht kommen.

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