Sippenhaft für jugendliche Straftäter?

29. April 2011, 10:28:07 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |

Bei DPMF INFO | MEINBLOG fragte ich im Zusammenhang mit dem Fall Torben P, der wegen seines Berliner U-Bahn-Überfalls in die Schlagzeilen geraten ist, was man mit solchen Menschen macht. Wer sich das Überwachungsvideo ansieht, muss unweigerlich an einen Mordversuch denken, weil Torben P.s Tritte gegen den Kopf des bewusstlosen Opfers und sein anschließender Freuden-Toten-Tanz von niedrigen Beweggründen geprägt sind. Einen anderen Menschen zu malträtieren, wie Torben P. es tat,  ist verächtlich und sittlich auf niedrigster Stufe anzusiedeln. Alkoholpegel hin oder her.

Gesellschaftlich und strafrechtlich stellen uns solche Menschen vor besonders schwierige Aufgaben.

Torben P. ist mit 21 Jahren ein junger Mensch und wie jeder Mensch ein aus einem Gemenge von Erbgut, Erziehung und sozialem Umfeld.

Wird allein Torben P. für seine Tat bestraft, wird das Unrecht der Tat m.E. nicht vollständig gesühnt, weil die „Hintermänner“ der Tat ungestraft davonkommen würden. Denn ich glaube, dass auch die Eltern von Torben P. mitverantwortlich sind für die Tat ihres Sohnes.

Daher finde ich es gar nicht mehr so abwegig, rechtlich zwei Schritte zurückzukehren und altdeutsches Recht  neu zu erfinden. Bei Straftaten, die von Jugendlichen verübt wurden, wären auch die Erziehungsberechtigten zu bestrafen. Eltern könnten bei schweren Vergehen ihrer inhaftiert werden. Eltern, die viel Geld haben, sollten zusätzlich hohe Geldstrafen erhalten.

Ich gehe davon aus, dass es nur wenige Jahre dauern wird, bis in den Häusern ein anderer Ton herrscht und Eltern bemüht sind, sich besser in die Erziehung ihrer einzubringen. Zugleich würde ich die Strafen für Gewalt gegenüber Kindern drastisch erhöhen, um vorzubeugen, dass Eltern versuchen, ihre gewaltsam gefügig zu machen.

Ich glaube, ein großes Problem heutzutage ist, dass viele Eltern viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind und darüber vergessen, ihren Kindern die nötige Pflege zukommen zu lassen. Würden Kinder wie Pflanzen reagieren, würden wir in vielen Elternhäusern welke Kinder mit vertrockneten Blättern sehen, denen es nach Pflege und Zuneigung dürstet.

Ich bin mir unsicher und kann mich glücklich schätzen, nicht in der Situation zu sein, über Torben P. urteilen zu müssen. Wie würden Sie Torben P. verurteilen?

(c) Artelista CC-Lizenz

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6 KOMMENTARE

  1. JLloyd

    Egal welchen Textspeichel die Vox populi absondert: Gerichtet wird über ihn nach dem zur Tatzeit geltenden Recht.

  2. Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Dem Volk ist die nulla poena sine lege-Regel (Rückwirkungsverbot im Strafrecht) bekannt.

    Ich verstehe nicht, was Ihr Kommentar zu bedeuten hat. Wirkt nicht destruktiv, aber keinesfalls konstruktiv auf mich.

    Soll das Volk weiter schweigen und seine Stimme nicht erheben?

  3. Rasti

    Die Idee mit der Sippenhaft … nun ja. Ich vermute, Sie haben keine Kinder, oder vielleicht noch nicht in dem Alter. Kinder ab einem gewissen Alter (schon lange vor 21) treffen nun mal ihre eigenen Entscheidungen, und wenn diese Entscheidungen falsch sind, dann helfen auch die besten Eltern der Welt nicht. Wobei ich auch nicht sehe, wie aus schlechten Eltern durch Strafandrohung über Nacht gute Eltern werden sollen.

  4. Wochenspiegel für die 17. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand | Heymanns Strafrecht Online Blog

    [...] Einige Postings haben sich mit dem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den “U-Bahn-Schläger” in Berlin befasst, vgl. auch hier und hier. [...]

  5. DPMS INFO | MEINBLOG | FREMDSCHÄM-GEN?

    [...] fühle, worüber ich auch anlässlich Berliner U-Bahn-Überfalls durch Torben P. in BERLIN BLAWG [...]

  6. lexa

    Mein Gott,welch krankes Hirn hat denn da einen Gedankenpups losgelassen.
    Freiheit für Torben!

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