Serienstrafanzeigen gegen Tauschbörsenbenutzer

6. September 2005, 15:56:20 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Die schweizer Firma Logistep hat nach eigenen Angaben eine entwickelt, mit der sich P2P-, auch bekannt als Tauschbörsen, vollautomatisch nach illegalen Kopien (“Raubkopien”) von durchsuchen lassen.

Nach einem Bericht des Heise Verlags wird diese nun offenbar eingesetzt, um illegale Kopien des Spiels Earth 2160 im sog. eDonkey P2P-Netzwerk aufzuspüren. Die mutmaßlichen Schwarzkopierer würden dann bei der Karlsruhe massenhaft angezeigt – bisher etwa 20.000. Die habe zwar wegen der privaten Ermittlungsmethoden Bedenken hinsichtlich der absoluten Beweiskraft, leite jedoch Verfahren ein. Die Betroffenen erhielten bisher allerdings nur einen Anhörungsbogen und das “Angebot”, daß das Verfahren im Falle eines Schuldeingeständnisses gegen eine Geldauflage eingestellt werde. In der Folge würden Akteneinsichtsanträge durch die Anzeigensteller gestellt werden, um zivilrechtliche Schadenersatzprozesse vorzubereiten.

Sollte dieses Verfahren machen, ist wohl davon auszugehen, daß der Trend zu P2P-Netzwerken (Tauschbörsen) der dritten Generation mit Teilnehmerverschleierung sich verstärken wird.

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EIN KOMMENTAR

  1. Berlin Blawg - Sewoma® » Blog Archive » Earth 2160: Erste zivilrechtliche Reaktionen auf Serienstrafanzeigen

    [...] BERLIN BLAWG berichtete über die von der Schweizer Firma Logistep entwickelte Software, mit der es möglich ist, illegale Kopien des Spiels Earth 2160 im sog. eDonkey P2P-Netzwerk aufzuspüren. Es sollen mittlerweile an die 20.000 computergenerierte Strafanzeigen von der Firma Zuxxez Entertainment AG bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt worden sein. Offenbar haben die Strafanzeigen dazu geführt, dass die Identitäten der Anschlussinhaber an die Rechtsanwälte der Fa. Zuxxez gelangt sind. Die ersten Abmahnungen scheinen den Betroffenen zugegangen zu sein. Die Rechtsanwälte Schutt & Waetke fordert eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz von 50,00 € und für die Rechtsverfolgungskosten moderate 150,00 €. Hinzu kommen wohl noch mal 100,00 € – zahlbar an die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren dann gemäß § 153 a StPO einstellt. Alles in allem scheint das Vorgehen der Rechtsanwälte im Falle eines berechtigten Vorwurfes durchaus angemessen zu sein. Urheberrecht | Internetrecht ««« Vorheriger Beitrag [...]