OLG Karlsruhe: Scouts Lieferverweigerung bei Vertrieb über eBay rechtmäßig
27. November 2009, 14:59:25 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Mit dem noch nicht veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 25.11.2009 – 6 U 47/08 Kart. – hat das OLG entschieden, dass die Liefersperre des Schulranzenherstellers Scout gegenüber seinen Kunden, die Schulranzen über eBay vertreiben rechtmäßig ist, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des OLG Karlsruhe.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Lieferant als Vertriebsform den qualitativ-selektiven Vertrieb gewählt hat und dessen Entscheidung, die von ihm hergestellten Produkte als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, zu respektieren ist.
Das OLG Karlsruhe konnte keinen Verstoß gegen Artikel 81 EG bzw. § 1 GWB, feststellen, weil
die Auswahl der Wiederverkäufer an deren fachliche Qualifikation und an die Ausstattung ihres Vertriebs anknüpft und die Anforderungen auf die Eigenschaften der vertriebenen Produkte bezogen sind. Die Anforderungen müssen außerdem einheitlich und diskriminierungsfrei durchgeführt werden.
Auf die Gründe des Urteils bin ich gespannt. Wir werden das Urteil sodann analysieren und besprechen.
Wenn ich Händler bei eBay wäre, fühlte ich mich diskriminiert. Mit Gefühlen geht man allerdings auch nicht zu Gericht, sondern zu einem Psychologen.
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