Musikrecht: BGH entscheidet über Samples

20. November 2008, 14:07:52 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |

Der hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden kleinste Tonfetzen entnimmt.

Geklagt hatte die Musikgruppe Kraftwerk gegen eine Produktion von Moses Pelham und Sabrina Setlur, die in ihrem 1997 erschienenem Album eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel “Metall auf Metall” gesampelt und damit den Titel “Nur mir” in fortlaufender Wiederholung unterlegt hatten.

Das umfassende Recht des Tonträgerherstellers ergibt sich aus § 85 UrhG und ist durch hohen den finanziellen Aufwand begründet, den die Tonträgerhersteller haben.

“Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der hat das Berufungsurteil aufgehoben. [...] Das Berufungsgericht hat es jedoch – so der weiter – versäumt zu prüfen, ob die Beklagten sich auf das Recht zur freien Benutzung berufen können. Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Danach kann auch die Benutzung fremder ohne des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist.

Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung. Eine freie Benutzung kommt ferner nicht in Betracht, wenn es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (§ 24 Abs. 2 UrhG). Das Berufungsgericht wird nun zu prüfen haben, ob die Beklagten sich hinsichtlich des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger auf das Recht zur freien Benutzung berufen können.”
(Quelle: Pressemitteilung BGH)
Urteil des BGH vom 20. November 2008 – I ZR 112/06 – Metall auf Metall

LG vom 8. Oktober 2004 – 308 O 90/99

OLG vom 7. Juni 2006 – 5 U 48/05, GRUR-RR 2007, 3 = ZUM 2006, 758

Das Sample spielt offensichtlich keine Melodie wieder. Die entscheidende Frage, ob die Setlur Produzenten befähigt und befugt waren, dieses Sample selbst einzuspielen, ist eigentlich leicht zu beantworten: so ein bisschen Klimpern von Metall auf Metall sollte solange es noch Metall gibt, jedermann möglich sein. Hören und entscheiden Sie selbst…

Kraftwerk – Metall auf Metall

Sabrina Setlur – Nur mir

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

6 KOMMENTARE

  1. SeO

    Hmmm…
    Aus persönlichen Geschmack Heraus stimme ich natürlich Kraftwerks Klage zu, nur: Irgendwann wird’s lächerlich, v.a. wenn irgendwas geampelt wird, was mehreren unabhängigen Stücken entnommen sein könnte. Irgendwo sollten auch Künstler ein bischen Größe zeigen und nicht nur aus jeder sich bietenden Möglichkeit Geld rausquetschen

  2. Der Musikantengerichtstadl tagt… : slidetone.blog

    [...] Vergleich anzubieten, aber da das Verfahren ja noch in der Schwebe ist, ziehe ich es vor auf den Blawg der Kanzlei SEWOMA zu verweisen. Und last but not least ein Sample aus Wikipedia zum Kraftwerk Album Trans Europa [...]

  3. Al

    Das obere Video ist nicht Kraftwerk.
    Aus der Beschreibung “it`s a take from an industrial workshop ”

    Muss man bei youtube nicht immer gleich den ersten Suchhit nehmen und vielleicht auch ein wenig Ahnung von Musik haben.

    richtiges Lied von Kraftwerk ist das hier:
    http://www.youtube.com/watch?v=k2462HN5LyE

    Die ganze Geschichte ist aber eh lächerlich, exakt dieses Lied hat schon vor zwanzig Jahren Grandmaster Flash gesamplet und nach ihm wohl so ziemlich jeder HipHop Producer

    Doku dazu: http://www.youtube.com/watch?v=n4z5VmOIYu8

    Ob die das hätten alle selber machen können? Heute bestimmt, aber damals nicht. Aber das ist nicht der Punkt, der Punkt ist ja gerade, dass man’s nicht selber macht, sondern bewußt auf das Original bezug nimmt. Als Hommage.

  4. Rechtsanwalt Dennis Sevriens

    Danke, für die Richtigstellung. In der Tat war ich gestern etwas schnell. Seit ich Anwalt bin, habe ich zu wenig Zeit für Musik.

    Das Lied Metall auf Metall von Kraftwerk gefällt mir sowieso nicht.

  5. Links vom 21.11.2008 - nicorola musikblog - rock-a-hula baby

    [...] Musikrecht: BGH entscheidet über SamplesDer Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt. [...]

  6. SEWOMA® | BERLIN BLAWG | OLG Hamburg: Kraftwerk siegt erneut über Moses Pelham

    [...] einem Beitrag aus dem Jahr 2008 haben wir bereits über das Verfahren berichtet und die beiden Songs gegenüber gestellt. Hören [...]

KOMMENTAR ABGEBEN (KOMMENTARE ALS RSS-FEED)