Rückspiel im Fall Hoyzer – Jetzt geht’s um Spiel 8
9. März 2006, 15:41:25 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Nachdem Hoyzer im Hinspiel vor dem Landgericht Berlin in den Schlussminuten das Spiel im größten deutschen Fußball-Wettskandal verloren hatte, wird es demnächst ein Rückspiel in Karlsruhe geben. Das Landgericht Berlin hatte den DFB-Schiedsrichter Hoyzer am 17. November 2005 überraschend wegen Betruges zu zwei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ging damit sogar deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin hinaus. Hoyzer, alle anderen Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Berlin haben fristgerecht gegen die Entscheidung der 12. Strafkammer am Landgericht Berlin Revision eingelegt.
Die Berliner Zeitung berichtete in ihrer gestrigen Ausgabe, dass Hoyzer möglicherweise für ein manipuliertes Spiel bestraft worden sei, welches er nicht gepfiffen habe. In dem Urteil, welches der Berliner Zeitung vorliegt, soll Hoyzer auch für eine Manipulation eines Spiels der Wolfsburger Amateure gegen die Hamburger Amateure bestraft worden sein. Dieses Spiel soll in dem Urteil der Strafkammer als Spiel 8 geführt werden.
Schlagworte: Anwalt, Berlin, Frist, Hamburg, Landgericht, Landgericht Berlin, Richter, Sportrecht, Staatsanwaltschaft, Strafe, Strafrecht, Urteil


9. März 2006, 16:37 Uhr
Das Rückspiel findet in Leipzig statt. Der 5. Strafsenat hat den Fall bekommen.
9. März 2006, 17:17 Uhr
Danke für den Hinweis. Ist ja schon so lange her, dass ich meine letzte Revision beim BGH eingelegt habe;-)
17. Mai 2006, 17:17 Uhr
Hat der BGH mittlerweile etwas verlautbaren lassen, wann er über die Revision von Hoyzer entscheidet? Wann könnte man denn ungefähr damit rechnen?
Gruß
Philipp
29. November 2006, 12:26 Uhr
[...] 123.recht.net berichtet, dass der Staatsanwalt im Revisionsverfahren um den DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer, der vor dem LG am 17. November 2005 wegen Betruges zu zwei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte, nunmehr vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig plädiert habe. Schon damals ging das LG Berlin deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin hinaus. [...]