BGH: spickmich.de okay – Was kommt nun? Richtemich.de?

24. Juni 2009, 10:07:13 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |

Der u. a. für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs () hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 – AZ: VI ZR 196/08 – entschieden, dass die der Leistungen einer Lehrerin mit Namensnennung durch auf der Website www.spickmich.de zulässig ist.

zu dem Portal haben nur registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des Namens der , des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-mail-. An die E-mail- wird ein Passwort versandt, das den zu dem Portal eröffnet. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa "cool und witzig", "beliebt", "motiviert", "menschlich", "gelassen" und "guter Unterricht". Ein eigener Textbeitrag des Bewertenden ist nicht möglich. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die Nutzer können außerdem auf einer Zitatseite angebliche Zitate der bewerteten einstellen. Die Klägerin, deren Name und Funktion auch der der , an der sie unterrichtet, entnommen werden kann, erhielt für das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3. Ihr zugeschriebene Zitate wurden bisher nicht eingestellt. Mit der Klage verfolgt die Klägerin einen Anspruch auf bzw. der ihres Namens, des Namens der Schule, der unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung und der Zitat- und Zeugnisseite auf der www.spickmich.de. Sie blieb in den Vorinstanzen erfolglos”,

heißt es in der Pressemitteilung Nr. 137/2009 des . Weiter heißt es zur Begründung der Entscheidung:

“Ein entgegenstehendes der Klägerin hat der BGH nach Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits für nicht gegeben erachtet. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der genießt. Konkrete Beeinträchtigungen hat die Klägerin nicht geltend gemacht. Die Äußerungen sind weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.”

Richtemich.de

Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich sofort eine Internetpräsenz mit einem Portal für die von Richtern schaffen. Dort könnten Rechtssuchende, und sonstige Verfahrensbeteiligte die Arbeit von Richtern im Stil von spickmich.de bewerten.

Noten für die Arbeit der gäbe es von 0 bis 18 ganz wie im Studium und bei den beiden juristischen Staatsexamina, die ablegen müssen, um sich für den Richterdienst zu qualifizieren.. Die abzugebenden Bewertungen wären an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa "arbeitet langsam", "keine Aktenkenntnis", "unsicher im Umgang mit der ZPO/StPO/VwGO", "gerecht", "ungerecht" und "kaum materiell-rechtliche Kenntnisse", “ausführliche begründete ” oder etwa “befangen”.

Unsere SEWOMA-LADY-MARKE wäre eine gute für ein solches Portal.

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6 KOMMENTARE

  1. Guido Kluck

    Die Idee ist gut, allerdings ist die Domain http://www.richtemich.de bereits vergeben. Man sollte sich vielleicht mal an den Inhaber der Domain wenden.

  2. Rechtsanwalt Dennis Sevriens

    Die Idee stammt vom meinem kleinen Bruder Sidney Sevriens, der mittlerweile auch Rechtsanwalt geworden ist. Seine (ungeschützte) Idee gefällt mir auch gut und deshalb habe ich angefangen, die Ausführung der Idee zu einem Werk anzukurbeln.

    Wetten dass spickmich.de nicht gegen richtemich.de vorgeht und in die Fußstapfen von facebook tritt, die in studiVZ ein unzulässiges Plagiat sehen…

  3. Felix

    Guten Noten sollen sich lohnen! Deswegen gibts hier eine Belohnung! http://www.yigg.de/toolbar/presse-und-medien/telefon-de-belohnt-lehrer-mit-guten-spickmich-noten

  4. Michael Kostic

    Ich bitte ernstlich um Erläuterung der Erregung zu diesem Bewertungsportal.

  5. Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Höher

    Ich will hier nur auf einen Link zur Problematik aufmerksam machen:

    http://anwalthoeher.wordpress.com/2009/10/15/identifizierende-negativberichterstattung-im-internet/

  6. Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Dass mir Ihre Ausführungen sehr gut gefallen haben, weil beim Lesen sofort klar wird, dass sich jemand umfassend Gedanken gemacht hat, um die vorliegende Problemtaik in ihrer Gesamtheit zu begreifen, möchte ich auf diesem Weg loswerden.

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