LG Berlin zum Urheberrechtsschutz von Webseiten

31. Juli 2006, 11:38:53 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (16 O 543/05) einige Kriterien aufgeführt, nach denen bestimmt werden kann, ob Werbetexte auf Internetseiten den Schutz des Urheberrechts genießen. Im konkreten Fall sah das Gericht immerhin eine geringe Schutzfähigkeit nach den Grundsätzen der “kleinen Münze”. Die zur Zeit ausufernde Praxis, Werbetexte und Grafiken einfach von Mitbewerbern zu übernehmen, kann damit im Einzelfall reichlich kostspielig werden, wenn -wie hier- der Betroffene sich mittels anwaltlicher wehrt.

Allerdings sah das Gericht für die nur eine Regelgebühr mit dem Multiplikator 1,3 als angemessen an, der Verletzte -bzw. sein - hatte eine 1,5-Gebühr geltend gemacht.

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