Karlsruher Generalstaatsanwältin zum Thema Serienanzeigen

3. Januar 2006, 14:27:36 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Bei der Karlsruhe laufen seit vergangenem Jahr tausendfach Strafanzeigen gegen Tauschbörsenbenutzer ein (-> vgl. unser Bericht vom 06.09.2005). Nach einem Bericht von Heise-Online hat die für Karlsruhe zuständige Generalstaatsanwältin nun Empfehlungen für den Umgang mit Strafanzeigen im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen ausgesprochen. “Kleinanbieter” können danach -wie nicht anders zu erwarten- auf Milde hoffen.

Etwas ungeschickt ist es, daß in dem jetzt an die Öffentlichkeit gedrungenen Schreiben konkrete Zahlen genannt werden. Es dürfte nicht überraschen, wenn in den einschlägigen Netzwerken demnächst vorwiegend jeweils 99 Songs anbieten werden.

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