Audite altera pars
29. Dezember 2005, 16:25:19 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |In der Onlineausgabe der Zeit ist ein Interview mit Michael Scheuer abrufbar. Scheuer, CIA Mitarbeiter, gilt als einer der Hauptveranwortlichen für die Entwicklung des umstrittenen CIA-Auslandsgefangenenprogramms. Er hält dieses Programm nach wie vor für richtig und unverzichtbar, weist aber darauf hin, daß seine Behörde bereits lange vor dem 11.09.2001 darauf gedrängt habe, festgenommene Terroristen einfach als Kriegsgefangene analog nach der Genfer Konvention zu behandeln. Auch die bisher wenig beachtete Tatsache, daß das Programm bereits unter der Clintonadministration eingerichtet worden ist, dürfte für viele Europäer überraschend sein. Scheuer selbst klingt in diesem Zusammenhang etwas verbittert:
Genau. Die zuständigen CIA-Mitarbeiter waren sich von Anfang an sicher, dass wir am Ende als die Schuldigen dastehen würden. Und Sie merken es ja selbst: In dieser Debatte ist kein Wort von Bill Clinton, Sandy Berger oder Richard Clarke zu hören.
Scheuer behauptet außerdem, es sei der CIA bei der Einrichtung des Programms nicht in erster Linie um Informationsgewinnung und damit Folter oder ähnliche Praktiken in Drittstaaten gegangen, sondern um das Einsperren von potentiell gefährlichen Terroristen.
Daß dabei nicht-US-Bürger als Menschen zweiter oder dritter Klasse behandelt werden, weil man ihnen gegenüber den eigenen Bürgern fundamentalste Rechte vorenthält, sieht er offenkundig als nachrangiges Problem. Und obwohl er beteuert, in den USA gebe es nach wie vor gehörigen Respekt vor der öffentlichen Meinung in Europa, hat diese Zweiteilung des Rechts bekanntlich bereits auch deutsche Staatsbürger betroffen.
Den Irakkrieg betrachtet er als schweren Fehler. Dieser treibe zahlreiche Muslime in die Arme der Fanatiker.
Der Vorschlag Terrorverdächtige einfach als Kriegsgefangene zu behandeln, ist rechtsstaatlich betrachtet ein Danaergeschenk. Nirgendwo ist vorgesehen, daß überprüft wird, wer Kriegsgefangener ist, einsperren auf Verdacht würde also noch einfacher. Und das zeitlich unbegrenzt. Kriegsgefangene sind nach den einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen nach einem Friedensschluß freizulassen. Fragt sich nur, mit wem dieser Friede geschlossen werden soll.
Audite altera pars [lat.] = Höre [auch] den anderen Teil
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