“Schultüte” kosten Stefan Raab und “TV Total” 20.000 Euro
20. März 2006, 14:14:13 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Stefan Raab hatte in seiner Sendung TV Total eine Frau mit der Schultüte ihrer Tochter wiederholt ohne deren Einwilligung gezeigt und das Bild mit den Worten “Unfaßbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.” kommentiert. Die Frau erstattete rechtzeitig Strafanzeige wegen Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes. Die Staatsanwaltschaft München erhob Anklage wegen Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Vor dem Amtsgericht München wurde Stefan Raab in I. Instanz zur Zahlung einer Geldstrafe von 150.000,00 € verurteilt.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet heute, dass die Frau ihren Strafantrag zurückgenommen habe und das LG München I daraufhin das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000,00 € eingestellt habe. Zudem müsse Raab der Frau mit der Schultüte einen Entschuldigungsbrief schreiben.
Ein Schnäppchen-Richterspruch aus München. Erinnern Sie sich noch an Lisa Loch? Das OLG Hamm hatte Lisa Loch ein Schmerzensgeldsanspruch gegen Raab in Höhe von 70.000,00 € zugesprochen, weil der Pro-Sieben-Moderator den Namen der 16-jährigen Schülerin wiederholt für anzügliche Wortspiele missbraucht hatte.
Noch keiner der Markenpiraten kam jedoch auf die Idee, den Namen Lisa Loch als Marke anzumelden. Dabei gibt es derzeit beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nur 13 “Loch-Marken”, also Marken mit dem Bestandteil Loch. “Lisa-Marken” finden sich dagegen derweil 103 an der Zahl.
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