Marke Querdenker

27. Januar 2010, 14:52:07 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Mit großem verfolge ich den Streit um die (Wort-) Querdenker in dem innovativ.in.de. Der Markeninhaber meldet sich dort selbst zu Wort und verkündet:

2. Wir freuen uns unheimlich darüber, dass sich soviele mit dem Begriff QUERDENKER indentifizieren und ihn als für sich benutzen. Diesen Begriff kann auch jeder für sich persönlich ohne Einschränkungen weiterhin verwenden. […]

Deshalb können wir es nicht zulassen, dass dieser Begriff für Veranstaltungs-Formate im Titel bzw. oder in der Headline benutzt wird und deshalb zu einer mit unseren Veranstaltungen führt.

Der Schutzbereich der Querdenker dürfte in der Praxis so gering sein, dass ein mutiges Zivilgericht der bereits den (rechtlichen) Boden unter den Füßen wegziehen könnte, indem die Verwechslungsfahr verneint würde.

Der Begriff Querdenker ist nach meinem Dafürhalten für sämtliche angemeldete Klassen freihaltebedürftig und hätte wegen Verstoßes gegen absolute Schutzhindernisse gemäß § 8 nicht eingetragen werden dürfen.

Und nun?

Für solche Fälle gibt es beim Deutschen - und () das passende Formular, den Antrag auf vollständige/teilweise einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse.

Die Henker der Querdenker werden es schon richten, schrieb ich ja bereits.

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2 KOMMENTARE

  1. lutzland.blog » Querdenker von Rechts wegen: Otmar Ehrl, Querdenkologe

    [...] zu den Akten legen, hätte Ehrl sich nicht eben dieser bemüht und den Namen Querdenker schützen lassen. Um jetzt mit der chemischen Keule durch die Lande zu ziehen und anderen das Querdenken zu [...]

  2. Löschungsantrag gegen die Marke Querdenker eingereicht | SEWOMA® | BERLIN BLAWG

    [...] Marke Querdenker war kürzlich erst ein Thema bei BERLIN BLAWG und in vielen, vielen anderen Blogs. Heute kann ich heute bekanntgeben, dass ein Löschungsantrag [...]

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