Postmortales Persönlichkeitsrecht
26. Januar 2006, 10:12:41 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Rechtsanwalt Friedrich Kurz, der die Eltern des verstorbenen Computergenies Boris F. alias Tron in dem Verfahren um die Namensnennung in einer Online-Enzyklopädie gegen Wikipedia vertritt, kritisiert die Lehre von der Person der Zeitgeschichte. Rechtsanwalt Kurz weist darauf hin, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt werden könnte, indem es für eine Person, die einmal als solche eingeordnet ist, kein Entrinnen mehr für ihn und seine Angehörigen aus der Öffentlichkeit gibt. Abschließend fragt er, «wie will sich der Einzelne gegen die Meute der vermeintlichen “Verfechter der Informationsfreiheit” wehren» und macht Mut, weil er glaubt, dass sich für die Betroffenen der Kampf durch die Instanzen lohnt.
Natürlich lohnt sich der Weg durch die Instanzen, sofern die Sache unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgsversprechend ist. Wir sind alle gespannt, wie das o.a. Verfahren gegen Wikipedia ausgeht.
Schlagworte: Anwalt, Berlin, Computer, Medienrecht, Namen, Persönlichkeit, Persönlichkeitsrecht, Promirecht, Rechtsanwalt


31. Januar 2006, 16:27 Uhr
[...] BERLIN BLAWG berichtete ausführlich über den Fall. Promirecht | Medienrecht ««« Vorheriger Beitrag [...]
19. Januar 2009, 18:38 Uhr
[...] von Alfonso in meinem Blog gegen sein Recht am eigenen Bild verstößt. Dieses Recht lebt sogar als postmortales Persönlichkeitsrecht weiter und könnte entsprechend von den Hinterbliebenen geltend gemacht werden. Weitergehende [...]